Erbteilungen und Fehden führten zu einer immer größeren Aufsplitterung des ehemals einheitlichen gaugräflichen Besitzes. So fiel Sien bei einer Erbteilung 1112 den Grafen von Veldenz zu, ebenfalls Nachfahren der Emichonen. Seit dem 13. Jahrhundert war Sien sogar zweigeteilt. Der eine Teil Siens gehörte den Grumbacher Wildgrafen, ab 1375 den Kyrburger Wild- und Rheingrafen, der andere Teil aber den Grafen von Loon (im heutigen Belgien gelegen), Nachkommen der Mainzer Stiftsvögte und Präfekten und damit wohl auch Erben des Mainzer Kirchengutes in Sien. Die Grafen von Loon, die im ausgehenden 13. Jahrhundert auf ihrem Teil von Sien eine Wasserburg errichteten, belehnten 1325 den Ritter Kindel von Sien mit Burg und halbem Dorf Sien und weiteren, nicht unbeträchtlichen Gütern. ‚Festes hus‘ wird diese kleine Wasserburg in den Urkunden genannt. Am 28. September 1504 wurde sie im bayerischen Erbfolgekrieg zerstört und nie wieder aufgebaut. Nur der ehemalige Burgbrunnen ist noch vorhanden. In der Schloßstraße wurde eine Gedenktafel angebracht. Im übrigen erinnern die Flurnamen ‚Schlosswies‘ und ‚Am Weiher‘ noch heute an die ehemalige Burg. Der Ortsteil, wo sie einst gestanden hat, heißt zwar offiziell ‚Sienerhöfe‘, im Volksmund wird aber immer nur vom ‚Schloss‘ gesprochen und ihre Bewohner werden ‚die Schlösser‘ genannt. 1334 traten sie allerdings die Oberlehensherrlichkeit ihrer Siener Herrschaft an die Dhauner Wildgrafen ab. Ein Schriftstück, in dem der Graf von Loon seine Siener Getreuen vom Treueschwur entbindet, den sie ihm geleistet hatten, hat folgenden Wortlaut:„Wir, Ludwig, Graf von Loon und Chiny, entbieten unseren Gruß und unsere Liebe unseren geliebten Treuen und Erben der Burg und Festung zu Synde mit allen, die dazugehören. Ihr werdet schon wissen, dass wir das besagte Landstück (feudum) mit allen Rechten, mit denen dieses Landstück von uns gehalten wird, gegeben und übertragen haben dem uns blutverwandten Adligen, unserem geliebten Herrn Johannes, Wildgraf zu Dhaun. Insofern wir ihm besagtes Lehensgut anvertrauen, müsst Ihr besagtem Graf und seinen gräflichen Erben zu Dhaun pflichtgemäß den Treueschwur leisten und ihm von besagtem Gut her gehorchen, so wie Ihr uns gehorcht habt. Wir aber lösen Euch für immer von der Treueverpflichtung, die Ihr uns wegen des besagten Gutes schuldig wart und bezeugen dieses mit diesem Schriftstück, das auf der Rückseite unser eigenes Siegel trägt.“
Eine Belehnungsurkunde gibt Auskunft über Umfang und Besitztum dieser Herrschaft. Demnach bestand das Lehen aus Burg und halbem Dorf Sien, halbem Dorf Sienhoppstädten, dem Kirchensatz und den Zehnten von Sien, den Zehnten von Sienhoppstädten, Schweinschied, Selbach, Reidenbach, Ober- und Niederhachenbach. 1431 starben die Siener Ritter im Mannesstamm aus. Schonetta von Siende, eine Nichte des letzten ritterlichen Lehensherrn, brachte durch Heirat mit Reinhard von Sickingen das Siener Lehen an die Herren von Sickingen, deren berühmtester Spross ihr Enkel Franz von Sickingen war. Schonetta von Siende war der letzte Spross des Rittergeschlechtes derer von Sien. Sie war in erster Ehe mit Ritter Hermann Boos von Waldeck verheiratet, der aber in jungen Jahren starb. Der Sohn aus dieser Ehe erbte Teile von Dickesbach und Schmidthachenbach aus dem Siener Lehensgut. 1449 ging sie mit Reinhard von Sickingen die zweite Ehe ein, aus der ihr Sohn Schwicker von Sickingen hervorging, der spätere Vater von Franz von Sickingen. Sie starb am 1. Januar 1483 in Kreuznach.In einer Aufzeichnung blieb ihre Grabinschrift erhalten:„Hie lit frau Schönheit von Siente, welche verschieden am heiligen Jahrestag 1483.“ Ihre Gebeine wurden in den Wirren der Reformationszeit von Kreuznach nach Ebernburg, dem Hauptsitz der Sickinger, überführt. Damit verliert sich ihre Spur.