Zeit der Franken
(980)
Der heutige Ort Sien ist eine Gründung germanisch-fränkischer Siedler, die sich nach dem Untergang des Römischen Weltreiches hier niederließen.Dafür spricht schon der Ortsname, der wahrscheinlich auf das althochdeutsche Wort ’sinithi‘ (Weideplatz) zurückgeht. Da die Siener Pfarrei als eine der älteren in der Umgebung anzusehen ist, zählt der Ort wohl zu den frühesten fränkischen Siedlungsgründungen in der Zeit zwischen dem 6. und 10. Jahrhundert nach Christus. Zudem bildete Sien den Mittelpunkt eines bereits für 970 n. Chr. bezeugten Hochgerichts und Lehens der salischen Kaiser an die Emichonen, Gaugrafen im Nahegau, die sich später Wild- und Raugrafen nannten.
Der Nahegau war in mehrere Verwaltungsbezirke eingeteilt, die man Hochgerichte nannte. Die Grenze des ‚Hochgerichtes auf der Heide‘, wie das Hochgericht zu Sien bezeichnet wurde, führte vom Daubhaus bei Grumbach durch den Bilstergraben (heute ein Steinbruch) den Schwindsbach hinab bis zum Glan, verlief glanaufwärts bis Niederalben, dann die Steinalb hinauf zum Sterlenborn in der Winterhauch bei Wieselbach, dann weiter zum Kirchturm im Dorf Breungenborn, folgte nun dem Lauf der Wüstlautenbach bis zur Nahe oberhalb von Oberstein, ging dann die Nahe abwärts bis zum Hachenfelsen, wandte sich jetzt über die östliche Anhöhe des Reidenbachtales nach Süden zum Hollenstein zu, überquerte den Antesbach bei den Antesmühlen, lief durch den Wald ‚Breinert‘ an Otzweiler vorbei zum Welschröther Hof, von dort nördlich an Hundsbach vorbei über den Schwarzenberg zum Langenstein vor Bärweiler, zog sich dann über das Höhenköpfchen durch den Hundsbacher Wald nach Löllbach, um über den südlichen Höhenrücken entlang des Jeckenbachs am Windhof vorbei wieder zu ihrem Ausgangspunkt Daubhaus zurückzukehren.
Das Hochgericht umfasste also ein weites Gebiet (18 650 ha) zwischen Nahe und Glan mit insgesamt 50 Ortschaften, von denen allerdings einige später untergegangen sind. Auf der Heide bei Sien wurde mindestens einmal im Jahr Gericht gehalten „über Hals und Halsbein, Dieb und Diebin und ungerechte Leute“. Der Graf oder der Schultheiß als Stellvertreter des Königs und 14 Heideschöffen sprachen Recht. Heute erinnern noch die Siener Flurnamen ‚Königswäldchen‘ und ‚Galgenberg‘ an die damaligen Richtstätten.