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Sien liegt Mitten in Rheinland-Pfalz. Und mit Rheinland-Pfalz im Herzen der EU.
Es gehört zur Verbandsgemeinde Herrstein und mit dieser zum Kreis Birkenfeld.

In 2019, bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz, wurden der Gemeinderat neu gewählt. In der konstituierenden Sitzung des neuen Rates wurde am 18. Juni 2019 Otto Schützle zum neuen Ortsbürgermeister gewählt (seine 4. Amtsperiode).


Aus gesundheitlichen gründen legte Otto Schützle das Amt nieder. Da zu einer neuen Wahl keine Person kandidierte, wurde der neue Ortsbürgermeister in der Gemeinderatssitzung am 11. November 2019 gewählt. Die Beigeordneten mussten ebenfalls neu gewählt werden. Nach der Wahl von Steffen Bernhard zum Ortsbürgermeister hatte der Siener Rat nur noch 11 Mitglieder. Durch das Nachrücken von Reinhold Hinzmann wurde er auf 12 Ratsmitglieder ergänzt.


Die Ortsgemeinde ist in ihrem Bereich zuständig für die Straßen in der Ortslage, den Gemeindebesitz an Grundstücken (forst- und landwirtschaftlich nutzbare Flächen und Flächen innerhalb der Ortslage), Besitz an bebauten Grundstücken (Turnhalle usw.), die Wald- und Feldwege und den Friedhof.

Gemeindeverwaltung

Die Siener Verwaltungsspitze

Steffen Bernhard

Ortsbürgermeister (OB)

Im Winkel 9

Telefon 0 67 88 - 97 02 30

Burkhard Müller

  1. Beigeordneter (1B)

In der Hohl 30

Telefon 0 67 88 - 97 09 61

Arne Stibitz

Beigeordneter (B)

Alter Weg 10

Telefon 0 67 88 - 73 74

Gemeinderat mit 12 Mitgliedern

Zur Zeit sind das folgende:

Burkhard Müller (1B),

Arne Stibitz (B),

Bernd Schuck,

Andreas Schuck,

Sebastian Huck,

Christian Hahn,
Michael Jung,

Ewald Bernhard,

Daniel Bourguignon,

Bruno Bourguignon,

Jan Jakobi,

Reinhold Hinzmann


Vorsitzender von Ratssitzungen ist der Ortsbürgermeister (OB), Steffen Bernhard
oder im Verhinderungsfall seine Vertreter:

entweder der 1. Beigeordnete (1B) oder der Beigeordnete (B).


Schriftführer ist Sebastian Huck.


Die Protokolle der Gemeideratssitzungen finden Sie unten im Bereich "Download".

Auch der aktuelle Haushaltsplan ist dort einsehbar.

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